Behandlungsablauf
"Ergotherapie ist eine Profession im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen, die darauf abzielt, Menschen in all ihrer Vielfalt zu befähigen, ihr Recht auf bedeutungsvolle Betätigung wahrzunehmen, ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten und an der Gesellschaft teilzuhaben. ..." (DVE 2025)
Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der Krankenkassen und kann von Ihrem Haus- oder Facharzt verschrieben werden. In Ausnahmefällen kann der Arzt auch einen Hausbesuch verordnen. (z. B. bei Immobilität)
Ab dem 18. Lebensjahr ist eine Selbstbeteiligung an den Gesamtkosten des Rezeptes erforderlich. Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten plus 10,00 € Rezeptgebühr. Es besteht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung, bitte klären Sie dieses vorab mit Ihrer Krankenkasse.
Die individuell auf Sie abgestimmte Ergotherapie findet in drei Schritten statt:
Ihre Ressourcen und Beschwerden werden ganzheitlich analysiert und persönliche Ziele festgelegt.
Die Therapieeinheit wird mit Ihnen, anhand der besprochenen Ziele, geplant und durchgeführt,
Therapieergebnisse und Ziele werden überprüft und ggf. neu angepasst, sodass ein fortlaufender Prozess entsteht
Bei Privatpatienten erlaube ich mir den 1,8 fachen Satz abzurechnen. (Orientiert an dem VDEK-Satz)
Bitte setzen Sie sich vor der Behandlung mit ihrer privaten Krankenkasse in Verbindung, ob sie die Kosten übernehmen!
Nicht erstattungsfähige Behandlungskosten Ihrer privaten Krankenversicherung können Sie im Folgejahr bei Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich als „Außergewöhnliche Belastung“ steuermindernd geltend machen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Aktualität. Ich behalte mir auch kurzfristige Änderungen vor. Ausschlaggebend sind die aktuellen Preise Ihrer Honorarvereinbarung und die tatsächlich abgegebene Leistung.



